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Mitgliedschaft in unsere Wohnungsgenossenschaft

Mitglied unserer Wohnungsgenossenschaft kann jede natürliche Person, sowie Personengesellschaften des Handelsrechts und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden. Diese Mitgliedschaft ist unabhängig vom Zustandekommen eines Mietverhältnisses. Für die Beantragung der Mitgliedschaft bedarf es eines Antrags an die Wohnungsgenossenschaft.